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Das Glück der Erde liegt auf dem Rücken der
Pferde…
Die Pferdehaftpflichtversicherung ist eine empfohlene Versicherung für
Pferdehalter. Denn auch Pferde können einen erheblichen Schaden
anrichten, für den ausschließlich der Besitzer verantwortlich gemacht
wird. Der Pferdehalter haftet auch ohne eigenen Einfluss auf das
Verhalten seines Tieres für einen entstandenen Schaden.
Die Schadensersatzansprüche werden vom
Versicherungs-geber bis zur maximalen Versicherungshöhe übernommen.
Sollte es der Fall sein, das mehrere Schäden in einem Jahr entstehen so
wird nicht mehr als das Doppelte der vereinbarten Deckungssumme gezahlt.
Bei einer Pferdehaftpflichtversicherung ist der Pferdehalter, der
Versicherungsnehmer und somit auch die versicherte Person.
Da Sie dem Gesetz nach, ein Leben lang für Schäden haftbar gemacht
werden empfiehlt sich der Abschluss einer hohen Deckungssumme. Mindesten
zwei Million Euro pauschal für Personen- und Sachschäden. Um
gegebenenfalls auch eine Rente zahlen zu können.
Ein Schadensfall sollte innerhalb einer
Woche Ihrer zu-ständigen Pferdehaftpflicht Versicherung schriftlich
gemeldet werden. Weiterhin ist selbstverständlich, dass Sie alles für
die Abwendung sowie Minderung eines Schadens tun.
Die Angaben über die Umstände die zu einem Schaden geführt haben, sind
wahrheitsgemäß und ausführlich anzugeben.
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Leisten Sie niemals Schadensersatz ohne vorher mit Ihrem
Versicherungsgeber gesprochen zu haben.
Bei der
Pferdehaftpflichtversicherung sollte der berechtigte Reiter, das Fohlen
des Pferdes bis zu einem bestimmten Alter, Flurschäden oder auch private
Kutschfahrten in den Versicherungsschutz fallen. Eine Pferdehaftpflicht
Versicherung ist eine Haftpflicht Versicherung zum Schutz des Pferdes
und dessen Halter, über die jeder Halter nachdenken sollte. Dabei
sollten Sie beachten dass ein unentgeltlicher Verleih des Tieres den
anderen Nutzer mitversichert. Bei einem gewerblichen Verleih bedarf es
einer Betriebshaftpflichtversicherung. |