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Krankenzusatz-Versicherung

 

Wenn´s  mal teurer wird…

 

Für wen ist die Zusatzversicherung sinnvoll?
Die gesetzlichen Krankenversicherungen kürzen ihre Leistungen regelmäßig und weitere Einschnitte stehen laut Gesundheitsreform noch bevor.

 

Eine private Zusatzversicherung schließt hierdurch entstehende Lücken im Versicherungsschutz und bewahrt Sie vor hohen Zuzahlungen. Besonders für Zahnbehandlungen, und hier vor allem bei Zahnersatz, lohnt sich eine Zusatzversicherung in jedem Fall, da durch das Modernisierungsgesetz 2004 nur noch Anspruch auf einen befundbezogenen Festzuschuss im Rahmen der Regelversorgung besteht. Auch Zuschüsse für Sehhilfen werden, sofern Sie nicht minderjährig oder schwer sehbehindert sind, von gesetzlichen Kassen gar nicht mehr getragen. Private Anbieter übernehmen hier teilweise die Kosten.

 

Die private Zusatzversicherung lohnt sich für alle gesetzlich Krankenversicherten, welche sich nicht komplett privat versichern können.

 

2. Welche Leistungen sind grundsätzlich wählbar?

A) Ambulante Zusatzversicherung
Hier sehen die Tarife der Privatversicherer folgende Leistungsarten vor:
- Arznei/Rezepturzuzahlungen
- Vorsorgeuntersuchungen
- Psychotherapie
- Heilpraktikerleistungen
- Heil- und Hilfsmittel
- Akupunktur
- Sehhilfen

 

Dieses Leistungsspektrum finden Sie überwiegend in den Zusatzergänzungstarifen. Leistungsart, Umfang und Höhe fallen von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich aus.


B) Krankenhauszusatzversicherung
Versicherbar ist das Ein- oder Zweibett-Zimmer und die Chefarztbehandlung.
Es werden i. d. R. die Mehrkosten für die bessere Unterbringung sowie die zusätzlich anfallenden Arztkosten übernommen.

Es besteht für Sie bei Abschluss dieser Zusatzversicherung die freie Krankenhauswahl (also auch Privatkliniken!) und natürlich, freie Arztwahl.
Es kann neben den o. g. Leistungen auch noch ein Krankenhaustagegeld vereinbart werden.
Gesetzlich Versicherte zahlen bei Krankenhausaufenthalten jeweils bis 28 Tage 10 Euro aus der eigenen Tasche. Weitere Kosten können sein: Telefon- und Fernsehgebühren, Fahrtkosten für Familienangehörige, zusätzlicher Verpflegungsmehraufwand, Kosten für die Betreuung von pflegebedürftigen Familienangehörigen und natürlich auch der noch im Hause befindlichen Kinder. Für die Unterbringung von Haustieren in Tierpensionen entstehen Zusatzkosten. Die gesetzlichen Krankenkassen bieten hier keine Leistungen. Mit dem privaten Krankenhaustagegeld sind diese Kosten gedeckt.

 

C) Zahnzusatzversicherung
Es werden Leistungen angeboten für:

- Zahnersatz

- Inlays

- Implantate

- Zahnbehandlung

Die Zahnleistungen sind oft maximiert und auch häufig mit einer Leistungsstaffel ausgestattet. Leistungsstaffel heißt, dass pro Jahr nur eine bestimmte Leistungssumme vom Versicherer erbracht wird. Hier gibt es gravierende Unterschiede. Zudem ist bei der richtigen Tarifwahl auch noch die Abrechungsgrundlage des Versicherers zu berücksichtigen.


D) Krankentagegeld
Die gesetzliche Krankenversicherung erbringt für den Arbeitnehmer nach Beendigung der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber ihre Tagegeldleistung. Es werden 70% vom Bruttogehalt maximal jedoch 90% vom Nettoeinkommen geleistet. Die Höhe des Krankengeldes richtet sich nach dem Einkommen des Versicherten. Dieses wird bis zur Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt.
Achtung: Liegt der Verdienst des Versicherten über der Beitragsbemessungsgrenze, so reicht die Leistung der gesetzlichen Krankenkasse nicht mehr aus.
Mit der privaten Krankentagegeld-Versicherung lässt sich Ihr Verdienstausfall nach der Lohnfortzahlung bis zu 100% ausgleichen. Dabei gilt das Bereicherungsverbot, d. h. das Einkommen im Krankheitsfall darf nicht höher sein als das normalerweise erzielte Einkommen.

Für den Selbständigen oder Freiberufler gibt es ab 1.1.2009 kein Krankentagegeld mehr von der Krankenkasse.
Daher ist es wichtig, dass sich dieser Personenkreis bei Arbeitsunfähigkeit mit einer privaten Krankentagegeldversicherung absichert.

Achtung: Aussteuerung bei den gesetzlichen Krankenkassen!
Beim Krankentagegeld ist zu beachten: Für ein und dieselbe Krankenbehandlung, innerhalb von drei Jahren, wird das Krankentagegeld für nur max. 78 Wochen gezahlt. Auf den ersten Blick erscheint dies vollkommen ausreichend. In der Praxis kann es aber zu existenziellen Notsituationen kommen.

Die privaten Krankenversicherer kennen keine Aussteuerung wie die gesetzlichen Krankenkassen.


 

E) Pflegetagegeld
Ca. 2.000.000 Menschen sind in Deutschland pflegebedürftig, die gesetzliche Pflegeversicherung bietet nicht genügend Leistungen, um im Leistungsfall ausreichend versichert zu sein. Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung schwanken je nach Pflegestufe und Pflegeart insbesondere bei besonderen Härtefällen. Ein Pflegeheimplatz kostet jedoch bis zu 3.500 Euro im Monat – ähnlich teuer ist die häusliche Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst. Somit entstehen häufig sehr hohe Restkosten, die durch ein private Pflegetagegeld geschlossen werden sollten.
Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung stellt nur eine Grundversorgung dar und deckt nur einen Teil der durch die Pflegebedürftigkeit entstehenden Kosten ab. Um trotzdem finanzielle Sicherheit zu haben, bieten zahlreiche Versicherungsunternehmen die Möglichkeit eines zusätzlichen privaten Pflegetagegeld, das diese Lücke schließen soll.

Beachten Sie: Sollten die Leistungen der Pflegekasse, die Rente und das eigene Vermögen nicht mehr ausreichen, um die laufenden Pflegekosten zu bezahlen, dann zahlt das Sozialamt zusätzlich anfallenden Kosten. Im Zweifelsfall wird dann geprüft, ob und wie von den Kindern der Leistungsempfänger Unterstützung eingefordert werden kann. Grundsätzlich sind die Kinder verpflichtet, ihren Eltern in einer finanziellen Notlage zu helfen. Bevor es Hilfe vom Sozialamt gibt, müssen Pflegebedürftige und deren unterhaltspflichtige Angehörige ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse offen legen. Eine private Pflegetagegeldversicherung hilft, dies zu vermeiden.

 

 

 

3. Welcher Schutz ist notwendig?


A) Ambulante Zusatzversicherung
Für jeden sinnvoll, der viel Wert auf alternative Behandlungen wie Naturheilverfahren, Heilpraktiker und Akupunktur Wert legt.

Auch für Brillen- und Kontaktlinsenträger ist diese Absicherung geeignet, da Linsen und Brillengläser sehr teuer werden können.


B) Krankenhauszusatzversicherung

Sich möchten bei einem stationären Aufenthalt wie ein Privatpatient ohne weitere Zuzahlungen behandelt werden. Ob Chefarztbehandlung, Ein- und Zweibettzimmer, freie Krankenhaus- und Arztwahl -  alle Kosten können über die Krankenhauszusatzversicherung abgedeckt werden.


C) Zahnzusatzversicherung

Für jeden gesetzlich Versicherten sinnvoll, da durch das Modernisierungsgesetz 2004 nur noch Anspruch auf einen befundbezogenen Festzuschuss im Rahmen der Regelversorgung besteht. Die Zuzahlungen bei Zahnbehandlungen und Zahnersatz können somit sehr schnell in die Höhe schießen.
 

D) Krankentagegeld
Wichtig für alle Arbeitnehmer, die über die Beitragsbemessungsgrenze verdienen. Denn die Krankenkasse zahlt max. 90% des Nettoeinkommens und das max. bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

Für Selbständige und Freiberufler, die freiwillig gesetzlich versichert sind, ist die private Absicherung zwingend notwendig. Die Krankenkassen zahlen ab dem 1.1.2009 kein Krankentagegeld für die genannte Kundengruppe.

E) Pflegetagegeld
Falls Sie den bisherigen Lebensstandard im Pflegefall für sich und Ihre Angehörigen halten möchten, ist ein privates Pflegetagegeld sinnvoll. Ein Platz im Pflegeheim kann in Abhängigkeit von Pflegestufe und Pflegeheim mehrere Tausend Euro im Monat kosten.

 

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