Wenn´s
mal teurer wird…
Für
wen ist die Zusatzversicherung sinnvoll?
Die gesetzlichen Krankenversicherungen kürzen ihre Leistungen regelmäßig
und weitere Einschnitte stehen laut Gesundheitsreform noch bevor.
Eine
private Zusatzversicherung schließt hierdurch entstehende Lücken im
Versicherungsschutz und bewahrt Sie vor hohen Zuzahlungen. Besonders für
Zahnbehandlungen, und hier vor allem bei Zahnersatz, lohnt sich eine
Zusatzversicherung in jedem Fall, da durch das Modernisierungsgesetz
2004 nur noch Anspruch auf einen befundbezogenen Festzuschuss im Rahmen
der Regelversorgung besteht. Auch Zuschüsse für Sehhilfen werden, sofern
Sie nicht minderjährig oder schwer sehbehindert sind, von gesetzlichen
Kassen gar nicht mehr getragen. Private Anbieter übernehmen hier
teilweise die Kosten.
Die
private Zusatzversicherung lohnt sich für alle gesetzlich
Krankenversicherten, welche sich nicht komplett privat versichern
können.
2.
Welche Leistungen sind grundsätzlich wählbar?
A) Ambulante Zusatzversicherung
Hier sehen die Tarife der Privatversicherer folgende Leistungsarten vor:
- Arznei/Rezepturzuzahlungen
- Vorsorgeuntersuchungen
- Psychotherapie
- Heilpraktikerleistungen
- Heil- und Hilfsmittel
- Akupunktur
- Sehhilfen
Dieses
Leistungsspektrum finden Sie überwiegend in den Zusatzergänzungstarifen.
Leistungsart, Umfang und Höhe fallen von Versicherer zu Versicherer
unterschiedlich aus.
B) Krankenhauszusatzversicherung
Versicherbar ist das Ein- oder Zweibett-Zimmer und die
Chefarztbehandlung.
Es werden i. d. R. die Mehrkosten für die bessere Unterbringung sowie
die zusätzlich anfallenden Arztkosten übernommen.
Es
besteht für Sie bei Abschluss dieser Zusatzversicherung die freie
Krankenhauswahl (also auch Privatkliniken!) und natürlich, freie
Arztwahl.
Es kann neben den o. g. Leistungen auch noch ein Krankenhaustagegeld
vereinbart werden.
Gesetzlich Versicherte zahlen bei Krankenhausaufenthalten jeweils bis 28
Tage 10 Euro aus der eigenen Tasche. Weitere Kosten können sein:
Telefon- und Fernsehgebühren, Fahrtkosten für Familienangehörige,
zusätzlicher Verpflegungsmehraufwand, Kosten für die Betreuung von
pflegebedürftigen Familienangehörigen und natürlich auch der noch im
Hause befindlichen Kinder. Für die Unterbringung von Haustieren in
Tierpensionen entstehen Zusatzkosten. Die gesetzlichen Krankenkassen
bieten hier keine Leistungen. Mit dem privaten Krankenhaustagegeld
sind diese Kosten gedeckt.
C)
Zahnzusatzversicherung
Es werden Leistungen angeboten für:
-
Zahnersatz
- Inlays
-
Implantate
-
Zahnbehandlung
Die
Zahnleistungen sind oft maximiert und auch häufig mit einer
Leistungsstaffel ausgestattet. Leistungsstaffel heißt, dass pro Jahr nur
eine bestimmte Leistungssumme vom Versicherer erbracht wird. Hier gibt
es gravierende Unterschiede. Zudem ist bei der richtigen Tarifwahl auch
noch die Abrechungsgrundlage des Versicherers zu berücksichtigen.
D) Krankentagegeld
Die gesetzliche Krankenversicherung erbringt für den Arbeitnehmer nach
Beendigung der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber ihre
Tagegeldleistung. Es werden 70% vom Bruttogehalt maximal jedoch 90% vom
Nettoeinkommen geleistet. Die Höhe des Krankengeldes richtet sich nach
dem Einkommen des Versicherten. Dieses wird bis zur
Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt.
Achtung: Liegt der Verdienst des Versicherten über der
Beitragsbemessungsgrenze, so reicht die Leistung der gesetzlichen
Krankenkasse nicht mehr aus.
Mit der privaten Krankentagegeld-Versicherung lässt sich Ihr
Verdienstausfall nach der Lohnfortzahlung bis zu 100% ausgleichen. Dabei
gilt das Bereicherungsverbot, d. h. das Einkommen im Krankheitsfall darf
nicht höher sein als das normalerweise erzielte Einkommen.
Für den Selbständigen oder Freiberufler gibt es ab 1.1.2009 kein
Krankentagegeld mehr von der Krankenkasse.
Daher ist es wichtig, dass sich dieser Personenkreis bei
Arbeitsunfähigkeit mit einer privaten Krankentagegeldversicherung
absichert.
Achtung: Aussteuerung bei den gesetzlichen Krankenkassen!
Beim Krankentagegeld ist zu beachten: Für ein und dieselbe
Krankenbehandlung, innerhalb von drei Jahren, wird das Krankentagegeld
für nur max. 78 Wochen gezahlt. Auf den ersten Blick erscheint dies
vollkommen ausreichend. In der Praxis kann es aber zu existenziellen
Notsituationen kommen.
Die
privaten Krankenversicherer kennen keine Aussteuerung wie die
gesetzlichen Krankenkassen.